Unter Simultandolmetschen
versteht man die zeitgleiche Übertragung des Gesagten in eine andere Sprache.

Da diese Form des Dolmetschens höchste Konzentration erfordert, arbeiten die Dolmetscher pro Sprache je zu zweit und wechseln sich in der Regel alle 30 Minuten ab. Sie arbeiten je nach Anzahl der Konferenzteilnehmer und je nach Sprachenkombination in einer schalldichten Dolmetschkabine, mit einer Flüsteranlage oder ohne technische Hilfsmittel (siehe Flüsterdolmetschen).

Unter Konsekutivdolmetschen
versteht man die zeitversetzte Übertragung des Gesagten in eine andere Sprache ohne technische Anlage. Diese Form des Dolmetschens verlangt eine besondere Gedächtnisleistung. Mit Hilfe einer speziellen Notizentechnik merkt sich die Dolmetscherin die bis zu fünfzehn Minuten langen Redeabschnitte und gibt sie anschließend in der anderen Sprache vollständig wieder.
Es ist zu bedenken, daß sich durch diese Form des Dolmetschens die Länge der Konferenz verdoppelt, daher eignet sie sich in erster Linie für Konferenzen mit begrenzter Teilnehmerzahl und beschränkt sich zumeist auf zwei Sprachen.

Beim Verhandlungsdolmetschen
überträgt die Dolmetscherin kurze Sinnabschnitte des Gesagten zwischen wenigen (in der Regel zwei) Gesprächspartnern in die jeweils andere Sprache. Sie kommt bei dieser Form des Dolmetschens ohne technische Anlage und Notizentechnik aus. Verhandlungsdolmetschen wird z.B. bei geschäftlichen Verhandlungen und auf Messen angewandt.
Beim Gerichtsdolmetschen kommen verschiedene Formen des Dolmetschens zum Tragen: simultan, konsekutiv, flüstern. Die Dolmetscherin muß nicht nur die Sprachen und diversen Dolmetschtechniken perfekt beherrschen, sondern überdies über ein fundiertes Rechtswissen sowie eine solide Kenntnis der jeweiligen Kulturen verfügen. Sie unterliegt einer besonderen Neutralitätspflicht und ist je nach Land allgemein beeidigt oder kann für die jeweilige Verhandlung vereidigt werden.

Flüsterdolmetschen
bzw. "chuchotage" ist eine Form des Simultandolmetschens, bei der die Dolmetscher jedoch nicht in einer schalldichten Kabine arbeiten, sondern entweder ohne technische Anlage auskommen müssen oder eine sogenannte Personenführungsanlage, d.h. tragbare Flüsteranlage, benutzen. Bei der ersten Variante überträgt die Dolmetscherin das Gesagte gleichzeitig für ein bis zwei Personen. Sie sitzt nahe an ihren Zuhörern und flüstert ihnen die Verdolmetschung ins Ohr. Bei der zweiten Variante spricht sie leise in ein drahtloses Mikrophon und die Zuhörer hören die Verdolmetschung über Kopfhörer. Die Dolmetscherin ist aufgrund oft auftretender störender Hintergrundgeräusche gezwungen, stets die Nähe der Redner zu suchen. Diese Technik eignet sich für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, bei denen häufige Raumwechsel vorgesehen sind, wie z.B. Werksführungen oder Besichtigungen.